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40 Seiten und 4 Prüfmuster auf farbigen Pappen, Stempel, selten
Das Lichtspielgesetz vom 16. Februar 1934 (RGBl. I Seiten 95) war ein zentrales Instrument der nationalsozialistischen Filmkontrolle zur Gleichschaltung der deutschen Filmwirtschaft. Es hob die Zensur auf, zentralisierte die Filmprüfstelle unter dem Propagandaministerium und führte eine Vorprüfung durch den Reichsfilmdramaturgen ein, wodurch politische Verbotsgründe maßgeblich wurden.
Hauptaspekte des Lichtspielgesetzes von 1934:
Zentralisierung & Zensur: Die Trennung von polizeilicher und künstlerischer Zensur wurde aufgehoben; die Verantwortung lag nun bei der Filmprüfstelle Berlin unter Führung des Reichsministeriums für Volksaufklärung und Propaganda.
Reichsfilmdramaturg: Die Position des Reichsfilmdramaturgen wurde geschaffen. Diese Instanz nahm eine "Vorprüfung" vor, was einer inoffiziellen Vorzensur von Stoffen und Drehbüchern entsprach.
Politische Überwachung: Filme konnten aus politischen, weltanschaulichen oder künstlerischen Gründen verboten werden.
Strukturierung der Kinolandschaft: Nur Mitglieder des "Reichsverbandes der Deutschen Filmtheater" wurden als Kinobesitzer zugelassen, was zur Gleichschaltung führte.
Programmgestaltung: Es wurde verbindlich festgelegt, wie Kinoprogramme aufgebaut sein mussten (z.B. Wochenschau, Kulturfilm, Hauptfilm), um Propaganda optimal zu verbreiten.
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